Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma smart system AG

1. Allgemein:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für, vom Kunden gewünschte Lieferungen sowie Dienstleistungen der smart system AG. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen, insbesondere Allgemeine Kauf- oder Geschäftsbedingungen des Kunden, sowie mündliche Vereinbarungen sind nur bindend, sofern diese auch durch die smart system AG in schriftlicher Form anerkannt wurden. Alle Kunden und/oder Interessenten werden auf allen, ihnen zugesandten Dokumenten schriftlich auf die Gültigkeit dieser AGB verwiesen, somit sind diese bei jedem Rechtsgeschäft, das der Kunde mit der smart system AG eingeht auch bindend. Die AGB sind öffentlich einsehbar und es obliegt in der Verantwortung des Kunden, diese durchzulesen und schriftlich gegen die AGB oder explizite Punkte darin Einspruch oder Beschwerde an die smart system AG zu kommunizieren. Es gilt ausschliesslich die Schriftform als anerkanntes Kommunikationsmedium, im Bezug auf die AGB.

2. Preise und Zahlungsbedingungen:

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken exkl. MwSt. und sind freibleibend. Ausschlaggebend ist der Preis zur Zeit des Vertragsabschlusses. Der Vertragsabschluss kann per E-Mail oder Brief erfolgen und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Kunden zu dem betreffenden Angebot. Angebote haben eine allgemeine Gültigkeit von 30 Tagen sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die smart system AG behält sich Preisanpassungen vor, sofern im Verlauf der Auftragsabwicklung Preisaufschläge, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen, Währungsschwankungen, Schwankungen von Rohstoffpreisen oder sondstige, nicht vorhersehbare Umstände eintreten sollten und kann diese ohne weitere Bekanntmachung durchführen.
Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge zu begleichen.
Bei Zahlungsrückständen ist die smart system AG dazu berechtigt ohne Mahnung weitere Lieferungen zurückzuhalten, sowie marktübliche Verzugszinsen zu verlangen.

Die smart system AG behält sich vor bei, aus Ihrer Sicht speziellen Bestellungen oder Bestellungen, die eine Warenlieferung höheren Wertes, eine Vorauszahlung zu verlangen. Dies wird schriftlich angekündigt und dem Kunden während der Angebotsphase kommuniziert. Ebenso behält sich die smart system AG das Recht vor, Zahlungskonditionen für Aufträge, die durch Dritte für die smart system AG durchgeführt werden, angemessen an den Kunden weiterzugeben. Auch über diese Umstände wird der Kunde im Zuge der Angebotsphase informiert und auf diese AGB verwiesen.

3. Lieferbedingungen und Lieferzeit

Der Versand erfolgt in der Regel per ausgewählten Kurier, Post oder mit einem eigenen Fahrzeug der smart system AG. Es bleibt der smart system AG überlassen, welches Transportmittel gewählt wird. Aufgrund der individuellen Fertigung der Einlagesysteme, ist es notwendig eine Bestellung 2 Wochen vor Lieferfrist der smart system AG bekanntzugeben. Trifft dies nicht zu, behält sich die smart system AG das Recht vor, einen Preisaufschlag aufgrund verspäteter Bestellung und verkürzter Produktionsvorlaufzeit in Rechnung zu stellen. Teillieferungen oder Kleinlieferungen sind möglich und können separat in Rechnung gestellt werden - dies wird jedoch seitens der smart system AG im Angebot bereits schriftlich angeführt.
Wir sind bemüht, Lieferfristen nach Möglichkeiten einzuhalten, jedoch sind alle Angaben über Lieferzeiten unverbindlich. Höhere Gewalt sowie unverschuldetes, bei uns oder unseren Lieferanten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen oder Werkstoffmangel und Arbeitskonflikte berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben ohne, dass dem Auftraggeber hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns bereits im Verzug befinden.

4. spezielle Lieferbedingungen

Sollte sich der ursprünglich seitens Kunden bekanntgegebene Termin unvorhersehbar verschieben, sodass eine Lieferung der produzierten Ware nicht, wie geplant und bestellt durchgeführt werden kann, behält sich die smart system AG vor, diese auch vor tatsächlicher Auslieferung im eigenen Ermessen in Rechnung zu stellen. Diese spezielle Lieferbedingung kommt nach einem spürbaren Terminverzug hinsichtlich Bekanntgabe der Lieferung des Kunden zum Tragen.

5. spezielle Bestell- und Lieferbedingungen

Die individuell gefertigten Elektroinstallationseinlagen haben immer die Ausführungspläne, die durch den Kunden an die smart system AG zum Bestellzeitpunkt zugestellt wurden als Basis. Auf Basis dieser Ausführungspläne inkl. schriftlich festgehaltener Zusatzinformationen und Zusatzwünsche seitens des Kunden werden auch die Elektroinstallationseinlagen gefertigt. Sollte sich zwischen Bestelltermin und Liefertermin etwas an den Ausführungsplänen ändern, übernimmt die smart system AG keine Haftung für Abweichungen am Liefertag.

6. Reklamationen, Retouren, Haftung

Die smart system AG fertigt die Produkte individuell für jeden Kunden an. Diese werden aufgrund der vorliegenden Installationspläne gefertigt und können bei keinem anderen Kunden Anwendung finden. Aus diesem Grund ist eine Rücknahme der bestellten Ware ausgeschlossen. Für fehlerhafte Lieferungen seitens der smart system AG wird je nach Ausmass eine individuelle Entschädigung vereinbart und nach schriftlicher Annahme sowohl durch den Kunden, als auch durch sie smart system AG eingelöst. Reklamationen müssen schriftlich erfolgen und können später als 10 Arbeitstage nach Empfang der Ware nicht mehr berücksichtigt werden. Andere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die smart system AG schliesst jegliche Haftung im Zusammenhang mit ihren Produkten, Dienstleistungen und weiteren Leistungen aus, soweit dies das Gesetz zulässt. Somit haftet die smart system AG nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit (Art. 100 OR), für seine Hilfspersonen (Art. 101 OR) oder für weitere (mittelbare) Schäden, wie namentlich entgangener Gewinn.

7. Nutzen und Gefahr

Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden erfolgt zum Zeitpunkt der Entgegennahme der Ware bzw. zum Zeitpunkt der Lieferung an die, vom Kunden angegebene Adresse.

8. Eigentumsrechte

Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen von smart system AG bleiben alle gelieferten Produkte und Waren im alleinigen Eigentum der smart system AG. Solange die Waren im Eigentum der smart system AG sind, hat der Käufer sämtliche angemessenen Massnahmen zu ergreifen, um das Eigentum der smart system AG zu schützen.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Veträge zwischen smart system AG und Kunde (einschliesslich dieser AGB) unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vorgenannten Rechtsverhältnissen sind ausschliesslich die schweizerischen Gerichte des Kantons, in denen die smart system AG Ihren Sitz hat zuständig.


Wislikofen, Juli 2019

smart system AG